Informationen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
Sehr geehrte Mitarbeitende,
wir möchten Sie über eine wichtige Entwicklung im Bereich des Arbeitsrechts informieren. Mit diesem Schreiben erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, Personen zu schützen, die in gutem Glauben Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder ethische Grundsätze in unserem Unternehmen oder in anderen Organisationen geben. Das Gesetz bietet einen rechtlichen Rahmen, um sicherzustellen, dass Hinweisgebende vor Nachteilen geschützt sind.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes:
- Definition eines Hinweisgebenden: Das Gesetz definiert Hinweisgebende als Personen, die in gutem Glauben Informationen über mutmaßliche Verstöße melden.
- Verbot von Benachteiligungen: Das Gesetz verbietet ausdrücklich jegliche Form von Benachteiligungen gegenüber Hinweisgebenden. Das bedeutet, dass keine disziplinarischen Maßnahmen, Kündigungen, Gehaltskürzungen oder andere negative Konsequenzen gegen Personen ergriffen werden dürfen, die in gutem Glauben Hinweise geben.
- Interne Meldestelle: Wir haben eine interne Meldestelle eingerichtet, um sicherzustellen, dass Hinweise auf Verstöße vertraulich und angemessen behandelt werden. Mit dem Betrieb der internen Meldestelle wurde von uns die Firma Audit-NRW GmbH beauftragt. Wir ermutigen Sie, alle bemerkten Verstöße oder Bedenken über die eingerichteten Kanäle zu melden
- Erreichbarkeit der internen Meldestelle: Die interne Meldestelle können Sie per E-Mail erreichen. Die E-Mail-Adresse lautet: nwd-philharmonie@hinweisgeberportal.nrw.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit die interne Meldestelle per Post an Audit-NRW GmbH „Meldestelle Nordwestdeutsche Philharmonie“ Postfach 1364 33341 Rheda-Wiedenbrück zu erreichen. - Externe Meldestelle: Neben der internen Stelle gibt es staatliche Stellen, an die Sie sich im Bedarfsfall wenden können. Für allgemeine Meldungen ist dies das Bundesamt für Justiz in Bonn (https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html).
- Schutz der Identität: Das Gesetz räumt Hinweisgebenden einen hohen Schutz der Vertraulichkeit ein. Es werden angemessene Vorkehrungen treffen, um die Identität eines Hinweisgebers zu schützen, es sei denn, es besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Offenlegung. Schutz vor ungerechtfertigten Vorwürfen: Das Gesetz schützt auch Personen, die fälschlicherweise beschuldigt werden. Beachten Sie bitte, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig abgegebene falsche Anschuldigungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Als Unternehmen fördern wir ein offenes und transparentes Umfeld und nehmen die Einhaltung von Gesetzen und ethischen Standards ernst. Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet uns die Möglichkeit, mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Verstöße in folgenden Bereichen fallen in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes. Die folgende Aufzählung gibt einen Überblick, sie erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit:
- Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
- Korruption oder Bestechung oder Verstöße gegen das Steuerrecht
- Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug
- Geldwäsche oder Illegale Zahlungen
- Mobbing oder Belästigung
- Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht
- Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften
- Verstoß gegen Rechnungslegungs- oder Buchführungsvorschriften
- Verstoß gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften
- Verstoß gegen Vorgaben zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter
- Verstoß gegen Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität
- Verstoß gegen Datenschutzvorschriften oder IT-Sicherheitsrichtlinien oder Vorgaben zur Vertraulichkeit der Kommunikation (e-mail, Telefon)
Wir ermutigen Sie, sich mit der aktualisierten Whistleblower-Politik vertraut zu machen, um ein besseres Verständnis für die Verfahren und Schutzmechanismen zu erhalten. Sollten Sie weitere Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie bitte nicht, sich an die Audit-NRW GmbH (info@hinweisgeberportal.nrw) oder an die Personalabteilung zu wenden.