
GemeinschaftsStiftung
Nordwestdeutsche Philharmonie
NWD-Freunde e.V.
Die NWD-Stiftung
Wir fördern ausschließlich die Nordwestdeutsche Philharmonie
und machen uns stark für das Besondere
- Mit einer Zustiftung stärken Sie unseren Vermögenstock und werden dauerhafter Förderer der NWD.
- Nur die Erträge aus dem Stiftungsvermögen und weitere Spenden werden an das Orchester weitergereicht.
- Unsere Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt.
- Ihre Zuwendung ist auf die Einkommensteuer anrechenbar.


Engagieren Sie sich in der GemeinschaftsStiftung Nordwestdeutsche Philharmonie:
- durch eine Spende für eine gezielte Projektförderung
- durch eine Zustiftung für die Erhöhung des Stiftungskapitals und der jährlichen Erträge
- durch eine aktive Mitgliedschaft im Verein NWD-Freunde e.V. (Förderverein der GemeinschaftsStiftung Nordwestdeutsche Philharmonie)

Der Stifterwille
Die GemeinschaftsStiftung Nordwestdeutsche Philharmonie ist eine selbstständige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie ist vom Finanzamt wegen der „Förderung von Kunst und Kultur“ als gemeinnützig anerkannt. Alle Zuwendungen an die Stiftung sind steuerlich abzugsfähig.
In der Präambel zur Stiftungssatzung definieren die Gründungsstifter das Ziel Ihres Engagements:
Anliegen der Stifter ist es, mit der Errichtung der „Gemeinschaftsstiftung Nordwestdeutsche Philharmonie“ die künstlerische Arbeit des Sinfonieorchesters Nordwestdeutsche Philharmonie e.V. zu unterstützen und bei der finanziellen Stabilisierung mitzuhelfen. Damit soll eine höhere Kontinuität und Planungssicherheit für die Verwirklichung der kulturell-gemeinnützigen Zwecke erreicht werden.
Im Sinne einer gemeinschaftlichen Gesamtverantwortung aller gesellschaftlicher Gruppen für die Verfolgung gemeinwohlorientierter Ziele und Aufgaben lädt die Stiftung auch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Initiativen und sonstige private und öffentliche Institutionen und Organisationen ein, die Arbeit der Stiftung zu unterstützen. Die Stiftung setzt sich insbesondere dafür ein, zusätzliches stifterisches Engagement – sei es durch Zustiftungen, sonstige Zuwendungen oder die Gründung unselbstständiger Stiftungen – zu initiieren und zu bündeln.
Lesen Sie gerne in der Satzung der NWD-Stiftung. Diese steht Ihnen als PDF zur Verfügung (PDF-Download)

Stiften
Mit einer „Zustiftung“ erhöhen Sie den Kapitalstock unserer Stiftung und stärken langfristig deren Leistungsfähigkeit. So engagieren Sie sich direkt und langfristig für die Nordwestdeutsche Philharmonie.
Das Stiftungskapital – und somit auch Ihre persönliche Zuwendung – stellt das Basisvermögen der GemeinschaftsStiftung Nordwestdeutsche Philharmonie dar und muss ungeschmälert erhalten bleiben. Für die Erfüllung des Stiftungszweckes dürfen lediglich die jährlichen Kapitalerträge aus dem Stiftungsvermögen verwendet werden. Diese fließen dem Orchester und seinen Projekten zu.
Möchten Sie uns einen Einziehungsauftrag für eine einmalige oder regelmäßige Zustiftung erteilen, benutzen Sie bitte unser Zustiftungsformular.
Ihre Zustiftung ist steuerlich absetzbar und wird von uns zeitnah durch eine Zuwendungsbescheinigung bestätigt.
- Sie möchten sich weitergehend engagieren?
- Sie denken an den dauerhaften Einsatz Ihres Vermögens als Vermächtnis für die Nordwestdeutsche Philharmonie?
- Die GemeinschaftsStiftung Nordwestdeutsche Philharmonie bietet den geeigneten Rahmen für die Verwaltung Ihrer eigenen unselbstständigen Stiftung.
Die treuhänderische (nichtrechtsfähige) Stiftung ist keine Stiftung zweiter Klasse, sondern eine interessante Alternative, wenn der Verwaltungsaufwand so gering wie möglich gehalten werden soll und die Stiftung überwiegend fördernd tätig ist.
Eine nichtrechtsfähige Stiftung lässt sich schnell und unkompliziert ins Leben rufen, da sie keiner staatlichen Anerkennung bedarf. Sie setzt einen Treuhänder voraus, der das Stiftungskapital sorgfältig verwaltet und die Geschäfte im Sinne des Stifters führt. Diese Aufgabe kann die GemeinschaftsStiftung Nordwestdeutsche Philharmonie übernehmen, sofern der Stiftungszweck ebenfalls dem übergeordneten Ziel „Förderung der Nordwestdeutschen Philharmonie“ dient. So könnten Sie gezielt einen besonderen Aspekt in der Arbeit des Orchesters stärken, der Ihnen besonders am Herzen liegt.
Steuerrechtlich gelten für Stiftungsgründungen wie auch für Zustiftungen folgende Regelungen: Über einen Zeitraum von zehn Jahren kann ein Betrag von bis zu einer Million Euro geltend gemacht werden (bei Eheleuten unter bestimmten Voraussetzungen insgesamt zwei Millionen). Ansonsten gibt es – wie bei Spenden für gemeinnützige Zwecke – die Möglichkeit des allgemeinen Sonderabzugs in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte.

Spenden
Mit Ihrer Spende tragen Sie direkt dazu bei, laufende Projekte unserer NWD zu unterstützen.
Die „Spende“ ist die klassische Form, um die Arbeit unserer Musiker zu unterstützen. Es gibt keine Mindesthöhe für Spenden. Jeder Betrag ist willkommen.
Möchten Sie uns einen Einziehungsauftrag für eine einmalige Spende oder eine wiederkehrende Dauerspende erteilen, benutzen Sie bitte unser Spendenformular.
Ihre Spende ist im Rahmen des allgemeinen Sonderabzugs in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich absetzbar und wird von uns zeitnah durch eine Zuwendungsbescheinigung bestätigt.


Die Gründungsstifter
Die GemeinschaftsStiftung Nordwestdeutsche Philharmonie wurde im Jahr 2002 von dem Herforder Unternehmer Dieter Ernstmeier und dem damaligen regionalen Energieversorger EMR, vertreten durch Dr. Rainer Brockmann, gegründet.
Dieter Ernstmeier war seiner Heimatstadt Herford Zeit seines Lebens als Mäzen und Förderer von Kunst und Kultur sehr verbunden. Neben der GemeinschaftsStiftung Nordwestdeutsche Philharmonie gründete er die „Dieter Ernstmeier Stiftung“, durch die sein großes Engagement mit der Förderung von kulturellen, sozialen und kirchlichen Projekten fortgesetzt wird.


Die Gremien
Die GemeinschaftsStiftung Nordwestdeutsche Philharmonie wird durch den Stiftungsrat und den Vorstand geführt, deren Mitglieder ausschließlich ehrenamtlich tätig sind.
Stiftungsrat
Jürgen Müller (Vorsitzender)
Andreas Kuntze (stv. Vorsitzender)
Norbert Burmann
Dr. Jutta Hering-Winckler
Tim Kähler
Marianne Thomann-Stahl
Geschäftsführender Vorstand
Christian Kötter-Lixfeld (Vorsitzender)
Eckard Hofmeister (stv. Vorsitzender)
Dr. Bogislav von Zitzewitz
Bankverbindung
Sparkasse Herford
IBAN DE09 4945 0120 0000 0286 62
BIC: WLAHDE44XXX
Gemeinnützig anerkannt zur Förderung von Kunst und Kultur vom Finanzamt Herford mit Mitteilung vom 12.02.2002.
Zustiftungen und Spenden sind steuerlich abzugsfähig.

Kontakt

GemeinschaftsStiftung Nordwestdeutsche Philharmonie
Spenden, Zustiften oder Mitgliedschaft bei den NWD-Freunden.
Wie kann ich mich engagieren?
Sie haben sicherlich noch Fragen.
Bitte sprechen Sie uns an.
- 05221. 98 38 0
- Email schreiben
- Stiftbergstraße 2, 32049 Herford